Die persönliche Stimmabgabe im Wahllokal ist die klassische Form der Ausübung des Wahlrechts. Alle Wahlen in Deutschland, auch die Kommunalwahlen, finden an einem Sonntag statt. Für die Bestimmung und Einrichtung der Wahllokale ist die Stadt oder Gemeinde zuständig. Die Wahllokale sollten insbesondere barrierefrei sein, eine ausreichende Größe haben und gut erreichbar sein. Im Wahllokal selbst werden eine oder mehrere Wahlkabinen aufgestellt, die eine geheime Stimmabgabe ermöglichen.

Nicht nur für Erstwähler*innen bietet die folgende Checkliste einen Überblick über den Ablauf, von der Wahlbenachrichtigung bis hin zur Stimmabgabe:

Eine Hand steckt einen Stimmzettel in eine Wahlurne in einem Klassenzimmer.

Persönliche Stimmabgabe Checkliste

  • Wahlbenachrichtigung erhalten: Wahlberechtigte Bürger*innen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten in der Regel einige Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung per Post. Diese informiert über den Wahltermin, den Stimmbezirk, das Wahllokal und dessen Öffnungszeiten sowie über die Beantragung von Briefwahlunterlagen.

  • Wahlbenachrichtigung nicht erhalten: Wer die Wahlbenachrichtigung nicht erhalten hat, etwa wegen Umzugs, sollte dies dem Wahlamt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mitteilen und sich nachträglich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

  • Wählerverzeichnis: Sofern Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie Einsicht nehmen und fristgerecht Einspruch einlegen.

  • Zum Wahllokal gehen: Die Adresse des zugeteilten Wahllokals steht auf der Wahlbenachrichtigung. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

  • Mitbringen der erforderlichen Dokumente: Die Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) ins Wahllokal mitbringen. Auch, wenn die Wahlbenachrichtigung nicht zur Hand ist, kann mit dem Personalausweis im zugewiesenen Wahllokal gewählt werden.

  • Erhalt der Stimmzettel: Nach der Vorstellung bei den Wahlhelfer*innen im Wahllokal werden die Stimmzettel für die Kommunalwahl ausgehändigt.

  • Wählen: Auf dem jeweiligen Stimmzettel sind die Kandidat*innen nach Nummern (erste Spalte), mit Namen und Berufsbezeichnung (zweite Spalte), mit Partei- bzw. Wählergruppenzugehörigkeit oder ob es sich um eine Einzelbewerbung handelt (dritte Spalte) und mit Partei- bzw. Wählergruppen-Kurzbezeichnung (vierte Spalte) aufgeführt. Die fünfte und letzte Spalte enthält einen Kreis zum Ankreuzen. Mit jeweils einem Kreuz pro Stimmzettel ist die Stimme gültig. Nur bei den Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten findet eine Listenwahl statt, wobei die Reihenfolge der Bewerber*innen auf den Listen von der Partei/Wählergruppierung bestimmt wird. Die Anzahl der gewählten Kandidat*innen der jeweiligen Liste wird vom anteiligen Wahlergebnis bestimmt.

  • Stimmzettel abgeben: Die angekreuzten Stimmzettel werden in die Wahlurne eingeworfen. Nach Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen durch die Wahlhelfer*innen. Der Weg zum Wahllokal dauert nur wenige Minuten und auch die Stimmabgabe erfolgt relativ zügig.

Für einen Eindruck über die Gestaltung der Stimmzettel bitte hier klicken.

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Kommunahlwahl & Integrationsratswahl NRW 2025
SAVE THE DATE: 14. September 2025
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