Kommunalwahl NRW 2025.

Kommunalwahl NRW 20252025-05-28T10:03:10+00:00

In NRW findet alle fünf Jahre die Kommunalwahl statt. Die nächste Wahl ist am 14. September 2025. Die Ausübung des Wahlrechts ist ein demokratisches Privileg, das über die Zukunft der eigenen Stadt oder Gemeinde entscheidet.

Wer ist wahlberechtigt?

Mit ihrer Stimme können die Bürger*innen direkten Einfluss auf Entscheidungen nehmen, die ihren Alltag betreffen, wie den Ausbau von Schulen und Kindertagesstätten, die Gestaltung öffentlicher Plätze und Parks, den öffentlichen Nahverkehr, die Förderung von Kultur- und Freizeitangeboten, die kommunalen Leistungen im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe und vieles mehr. Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzen und mindestens 16 Jahre alt sind.

Außerdem müssen sie seit mindestens zwei Wochen im Wahlgebiet ihre Hauptwohnung haben (aktives Wahlrecht). Gewählt werden können alle Wahlberechtigten, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihre Hauptwohnung haben (passives Wahlrecht). Anders sieht es bei den Bürgermeister*innen und Landrät*innen aus. Diese müssen mindestens 23 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, aber nicht zwingend dort, wo sie kandidieren.

Wer wird gewählt?

In den kreisfreien Städten, das sind größere Städte wie Köln, Düsseldorf, Dortmund oder auch Herne, werden die Oberbürgermeister*innen, die Stadträte und die Bezirksvertretungen von den Wahlberechtigten gewählt. Der Stadtrat ist das Kommunalparlament auf gesamtstädtischer Ebene. Die Bezirksvertretungen sind die kommunalen Parlamente auf der Ebene der Stadtbezirke, aus deren Mitte der/die Bezirksvorsteher*in bzw. Bezirksbürgermeister*in gewählt wird.

In Kreisen (wie z. B. Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Recklinghausen, Kreis Mettmann oder Kreis Unna) werden Landrät*innen für den gesamten Kreis gewählt. In den einzelnen Städten und Gemeinden des Kreises werden zusätzlich die Bürgermeister*innen und die Stadt- und Gemeinderäte gewählt.

Die (Ober-)Bürgermeister*innen sind das Oberhaupt einer Stadt und leiten die Stadtverwaltung, führen den Vorsitz im Stadt- bzw. Gemeinderat und vertreten ihre Stadt nach außen. Die Landrät*innen nehmen diese Funktionen auf Kreisebene wahr. Wie die (Ober-)Bürgermeister*innen sind sie hauptamtlich tätig. Alle anderen Mandatsträger*innen, ob im Stadtrat, im Kreistag oder in der Bezirksvertretung, üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Sie erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung. Alle diese Vertreter*innen auf kommunaler Ebene werden am selben Wahltag gewählt, es sei denn, es findet eine Nachwahl wegen vorzeitigen Ausscheidens des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister*innen oder Landrät*innen) statt. Und sollten Kandidat*innen für Bürgermeister*innen oder Landrät*innen im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit (also über 50% der Stimmen) verfehlen, so findet zwei Wochen später, diesmal am 28.09.2025, eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten statt.

Nahaufnahme eines Stiftes, der ein Kreuz in einem Kreis auf einem Stimmzettel setzt.

Wie wird gewählt?

Für jede zu wählende kommunale Vertretung in NRW gibt es jeweils einen Stimmzettel. In den kreisfreien Städten gibt es drei Stimmzettel für Stadträte, Bezirksvertretungen und Oberbürgermeister*innen. In den Kreisen gibt es vier Stimmzettel für Kreistage, Stadträte/Gemeinderäte, Landräte und Bürgermeister*innen. Auf jedem Stimmzettel kann nur eine Stimme abgegeben werden. Mehrere Kreuze auf einem Zettel machen die Stimme ungültig.

Bei der Wahl zum Gemeinde- bzw. Stadtrat oder zum Kreistag werden mit der Stimme zugleich der/die Wahlkreisbewerber*in und eine Partei oder Wählergruppe gewählt, für die der/die Wahlkreisbewerber*in aufgestellt ist. Auf der Reserveliste besetzen die direkt zu wählenden Wahlkreisbewerber*innen die vorderen Plätze.  In Abhängigkeit vom Wahlergebnis können weitere Bewerber*innen in der Reihenfolge der Aufstellung aus der Reserveliste in den Rat oder Kreistag einziehen. Bei der Wahl der Bezirksvertretung in einer kreisfreien Stadt handelt es sich dagegen um eine reine Listenwahl, bei der jede*r Wähler*in ebenfalls nur eine Stimme hat und nur eine Partei/Wählergruppierung wählt. Der Stimmenanteil legt fest, wie viele von der Liste in die Vertretung einziehen.

Bei der Wahl zum/zur (Ober-)Bürgermeister*in bzw. Landrat*in besitzt jede*r Wähler*in ebenfalls nur eine Stimme.

Zudem haben bestimmte Wahlberechtigte weitere Wahlmöglichkeiten: für den Integrationsrat, der die Interessen von Migrant*innen auf kommunaler Ebene vertritt, und für das Ruhrparlament, sofern man auf dem Gebiet des Regionalverbands Ruhr wohnt.

Ausführlichere Informationen finden sich auch unter:

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Kommunalwahl FAQ

Wer darf wählen?2025-04-08T14:23:40+00:00
  • Bürger*innen, die eine deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates haben.
  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Sie müssen seit mindestens zwei Wochen im Wahlgebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Wer kann gewählt werden?2025-04-08T08:50:56+00:00
  • Wahlberechtigte, die mindestens 18 Jahre alt sind.
  • Sie müssen seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz im Wahlgebiet gemeldet sein.
  • (Ober-)Bürgermeister*innen und Landrät*innen müssen mindestens 23 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Welche Ämter werden in kreisfreien Städten gewählt?2025-04-08T08:58:45+00:00
  • Oberbürgermeister*innen
  • Stadträte
  • Bezirksvertretungen
Welche Ämter werden in den Kreisen gewählt?2025-04-08T14:28:42+00:00
  • Landrät*innen, die für den gesamten Kreis zuständig sind.
  • Bürgermeister*innen der einzelnen Städte und Gemeinden im Kreis.
  • Kreistage und Gemeinderäte.
Welche Aufgaben haben die gewählten Vertreter*innen?2025-05-28T10:03:57+00:00
  • (Ober-)Bürgermeister*innen und Landrät*innen leiten die Verwaltung und vertreten die Stadt oder den Kreis nach außen.
  • Die gewählten Rats- und Kreistagsmitglieder vertreten die Interessen der Bürger*innen auf kommunaler Ebene. Sie nehmen unter anderem Anliegen, Wünsche und Probleme der Einwohner*innen auf und bringen sie in die politische Diskussion ein oder befassen sich mit wichtigen Angelegenheiten der Stadt, etwa dem Haushalt, Bauprojekten, Verkehrskonzepten und sozialen Einrichtungen.
Welche zusätzlichen Wahlen gibt es?2025-04-08T14:32:27+00:00
  • Die Wahl des Integrationsrats, der die Interessen von Migrant*innen auf kommunaler Ebene vertritt.
  • Die Wahl des Ruhrparlaments, sofern man auf dem Gebiet des Regionalverbands Ruhr wohnt.
Wie werden (Ober-)Bürgermeister*innen und Landrät*innen gewählt?2025-04-08T14:31:59+00:00
  • Jede*r Wähler*in hat eine Stimme.
  • Falls keine*r der Kandidat*innen im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit (50 % + 1 Stimme) erreicht, findet zwei Wochen später, am 28. September 2025, eine Stichwahl statt.
Wie läuft die Wahl für Stadt-/Gemeinderäte und Kreistage ab?2025-04-08T14:31:08+00:00
  • Mit einer Stimme wird gleichzeitig eine Wahlkreisbewerber*in sowie eine Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt.
  • Die Bezirksvertretungen werden durch eine Listenwahl bestimmt.
Wie viele Stimmen hat man pro Stimmzettel?2025-04-08T08:53:42+00:00
  • Pro Stimmzettel darf nur eine Stimme abgegeben werden. Mehrere Kreuze machen die Stimme ungültig.
Wie viele Stimmzettel gibt es?2025-04-08T08:55:48+00:00
  • Jede*r Wähler*in erhält einen Stimmzettel pro Wahl (z. B. für Stadtrat, Bezirksvertretung, Oberbürgermeister*in).
  • In kreisfreien Städten gibt es drei Stimmzettel (für Stadträte, Bezirksvertretungen und Oberbürgermeister*innen).
  • In Kreisen gibt es vier Stimmzettel (für Kreistag, Stadtrat/Gemeinderat, Landrät*innen und Bürgermeister*innen).
Kommunahlwahl & Integrationsratswahl NRW 2025
SAVE THE DATE: 14. September 2025
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Logo der Stiftung Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung (ZfTI) mit roten und grauen Punkten, dem türkischen Namen ‚Türkiye ve Uyum Araştırmaları Merkezi Vakfı‘ und dem Hinweis ‚Institut an der Universität Duisburg-Essen
Logos der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen (lpb.nrw) und das NRW-Landeswappen.
Blaues Siegel der Otto-Friedrich-Universität Bamberg mit einer bischöflichen Figur und Wappen.
Blaues Logo der Universität Duisburg-Essen mit dem Slogan ‚Offen im Denken