Persönliche Stimmabgabe

Die persönliche Stimmabgabe im Wahllokal ist die klassische Form der Ausübung des Wahlrechts. Alle Wahlen in Deutschland, auch die Kommunalwahlen, finden an einem Sonntag statt. Für die Bestimmung und Einrichtung der Wahllokale ist die Stadt oder Gemeinde zuständig. Die Wahllokale sollten insbesondere barrierefrei sein, eine ausreichende Größe haben und gut erreichbar sein. Im Wahllokal selbst werden eine oder mehrere Wahlkabinen aufgestellt, die eine geheime Stimmabgabe ermöglichen.
Nicht nur für Erstwähler*innen bietet die folgende Checkliste einen Überblick über den Ablauf, von der Wahlbenachrichtigung bis hin zur Stimmabgabe:
Stimmabgabe mit Briefwahl

Die Briefwahl ist eine wichtige Möglichkeit für Bürger*innen, ihre Stimme auch dann abzugeben, wenn sie am Wahltag aus verschiedenen Gründen nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können. Bei den letzten Kommunalwahlen 2020 wurden 42,8 Prozent der Stimmen per Briefwahl abgegeben. Die grundlegenden Schritte zur Briefwahl sind in der folgenden Checkliste aufgeführt:
Ausführlichere Informationen finden sich auch unter:
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Ihre Checklisten
Checkliste für die persönliche Abgabe der Stimmzettel am Wahltag und für die Stimmabgabe per Briefwahl.
Persönliche Stimmabgabe
Stimmabgabe per Briefwahl
Für einen Eindruck über die Gestaltung der Stimmzettel bitte hier klicken.