Persönliche Stimmabgabe

Die persönliche Stimmabgabe im Wahllokal ist die klassische Form der Ausübung des Wahlrechts. Alle Wahlen in Deutschland, auch die Kommunalwahlen, finden an einem Sonntag statt. Für die Bestimmung und Einrichtung der Wahllokale ist die Stadt oder Gemeinde zuständig. Die Wahllokale sollten insbesondere barrierefrei sein, eine ausreichende Größe haben und gut erreichbar sein. Im Wahllokal selbst werden eine oder mehrere Wahlkabinen aufgestellt, die eine geheime Stimmabgabe ermöglichen.

Nicht nur für Erstwähler*innen bietet die folgende Checkliste einen Überblick über den Ablauf, von der Wahlbenachrichtigung bis hin zur Stimmabgabe:

Stimmabgabe mit Briefwahl

Die Briefwahl ist eine wichtige Möglichkeit für Bürger*innen, ihre Stimme auch dann abzugeben, wenn sie am Wahltag aus verschiedenen Gründen nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können. Bei den letzten Kommunalwahlen 2020 wurden 42,8 Prozent der Stimmen per Briefwahl abgegeben. Die grundlegenden Schritte zur Briefwahl sind in der folgenden Checkliste aufgeführt:

Ausführlichere Informationen finden sich auch unter:

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Ihre Checklisten

Checkliste für die persönliche Abgabe der Stimmzettel am Wahltag und für die Stimmabgabe per Briefwahl.

Persönliche Stimmabgabe

  • Wahlbenachrichtigung erhalten: Wahlberechtigte Bürger*innen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten in der Regel einige Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung per Post. Diese informiert über den Wahltermin, den Stimmenbezirk, das Wahllokal und dessen Öffnungszeiten sowie über die Beantragung von Briefwahlunterlagen. Wer die Wahlbenachrichtigung nicht erhalten hat, etwa wegen Umzugs, sollte dies dem Wahlamt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mitteilen und sich nachträglich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

  • Wählerverzeichnis: Sofern Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie Einsicht nehmen und fristgerecht Einspruch einlegen.

  • Zum Wahllokal gehen: Die Adresse des zugeteilten Wahllokals steht auf der Wahlbenachrichtigung. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

  • Mitbringen der erforderlichen Dokumente: Die Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) ins Wahllokal mitbringen. Auch, wenn die Wahlbenachrichtigung nicht zu Hand ist, kann mit dem Lichtbildausweis im zu-gewiesenen Wahllokal gewählt werden.

  • Erhalt der Stimmzettel: Nach der Vorstellung bei den Wahlhelfer*innen im Wahllokal werden die Stimmzettel für die Kommunalwahl ausgehändigt.

  • Wählen: Auf dem jeweiligen Stimmzettel sind die Kandidat*innen nach Nummern (erste Spalte), mit Namen und Berufsbezeichnung (zweite Spalte), mit Partei- bzw. Wählergrup-penzugehörigkeit oder ob es sich um eine Einzelbewerbung handelt (dritte Spalte) und mit Partei- bzw. Wählergruppen-Kurzbezeichnung (vierte Spalte) aufgeführt. Die fünfte und letzte Spalte enthält einen Kreis zum Ankreuzen. Mit jeweils einem Kreuz pro Stimmzettel ist die Stimme gültig. Nur bei den Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten findet eine Listenwahl statt, wobei die Reihenfolge der Bewerber*innen auf den Listen von der Par-tei/Wählergruppierung bestimmt wird. Die Anzahl der gewählten Kandidatinnen der jeweili-gen Liste wird vom Wahlergebnis bestimmt.

  • Stimmzettel abgeben: Die jeweils angekreuzten Stimmzettel werden in die Wahlurne eingeworfen. Nach Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr erfolgt die Auszählung der Stimmen durch die Wahlhelfer*innen. Der Weg zum Wahllokal dauert nur wenige Minuten und auch die Stimmabgabe erfolgt relativ zügig.

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Stimmabgabe per Briefwahl

  • Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten alle Wahlberechtigten ab 16 Jahren auch die notwendigen Informationen zum Briefwahlantrag. Dieser muss ausgefüllt und abgeschickt werden, um die Briefwahlunterlagen zu erhalten. Die Briefwahlunterlagen können auch online beantragt oder persönlich abgeholt werden. Die persönliche Abholung hat den Vorteil, dass im Anschluss auch direkt vor Ort gewählt werden kann.

  • Zur Briefwahl gehören folgende Unterlagen: Merkblatt zur Briefwahl, Wahlschein, Stimmzettel, ein blauer Stimmzettelumschlag und ein roter Wahlbriefumschlag mit der jeweiligen Anschrift der Wahlbehörde.

  • Jeden Stimmzettel sorgfältig und unbeobachtet ankreuzen, in den blauen Umschlag legen und diesen verschließen. Dann den Wahlschein nehmen und die darunter stehende „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Angabe von Ort und Datum un-terschreiben. Den blauen Umschlag mit dem Wahlschein und dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Umschlag stecken und zukleben.

  • Spätestens drei Tage vor der Wahl muss der befüllte rote Umschlag unfrankiert in einen Briefkasten der Post eingeworfen werden. Alternativ er auch persönlich bei der angegebenen Adresse abgegeben werden.

  • Der Wahlbrief muss am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

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Für einen Eindruck über die Gestaltung der Stimmzettel bitte hier klicken.

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Blaues Siegel der Otto-Friedrich-Universität Bamberg mit einer bischöflichen Figur und Wappen.
Blaues Logo der Universität Duisburg-Essen mit dem Slogan ‚Offen im Denken