- Wahlberechtigte, die mindestens 18 Jahre alt sind.
- Sie müssen seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz im Wahlgebiet gemeldet sein.
- (Ober-)Bürgermeister*innen und Landrät*innen müssen mindestens 23 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.