- (Ober-)Bürgermeister*innen und Landrät*innen leiten die Verwaltung und vertreten die Stadt oder den Kreis nach außen.
- Die gewählten Rats- und Kreistagsmitglieder vertreten die Interessen der Bürger*innen auf kommunaler Ebene. Sie nehmen unter anderem Anliegen, Wünsche und Probleme der Einwohner*innen auf und bringen sie in die politische Diskussion ein oder befassen sich mit wichtigen Angelegenheiten der Stadt, etwa dem Haushalt, Bauprojekten, Verkehrskonzepten und sozialen Einrichtungen.